Deutsch im Fremdenrecht

In den vergangenen 20 Jahren wurde das österreichische Fremdenrecht, in das Forderungen an mündliche und schriftliche Kompetenzen in Deutsch als sog. “Schlüssel zur Integration” eingeschrieben sind,  mehrmals verändert und verschärft.

Zertifikate über normierte Deutschniveaus werden als Voraussetzung für Partizipation und Inklusion gehandelt und ausgrenzend eingesetzt, siehe