In Österreich gibt es sieben offiziell anerkannte Minderheitensprachen: Burgenlandkroatisch, Romani, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch und die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS). Sie werden durch Artikel 7 des Staatsvertrages, auf Grundlage des Volksgruppengesetzes und durch Artikel 8, Absatz 3 des Bundesverfassungsgesetzes geschützt.
Die offizielle Anerkennung dieser Sprachen ist eine Errungenschaft, die damit einhergehenden Rechte finden nicht immer entsprechende Umsetzung, siehe