Forderungen zum Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext Deutsch als Zweitsprache

An der Fachtagung Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext Deutsch als Zweitsprache am 18. und 19. Februar 2022 haben 37 nationale und internationale Expert*innen mitgewirkt und über 160 Personen teilgenommen. Aktuelle bildungs- und sprachwissenschaftliche Perspektiven auf die Praxis der Sprachkompetenzfeststellungen wurden mit Praxiserfahrungen aus allen Bildungsstufen in Zusammenhang gebracht. Auf der Grundlage dieses Forschungs- und Erfahrungswissens wurde am Ende der Tagung vom Netzwerk SprachenRechte dieser Forderungskatalog formuliert.

1. Sprachentests und Sprachkompetenzen von der politischen Instrumentalisierung befreien.

Denn: Deutschtestungen (wie MIKA-D und Integrationsprüfungen) sollen nicht als Zugangstestungen missbraucht und mit existentiellen Konsequenzen (Aufenthalt, Familienzusammenführung, Staatsbürgerschaft, Sozialleistungen und Zugang zu Ausbildungen und Regelschulsystem) verbunden werden. In Testungen verpackte Selektionen/Diskriminierungen sollen nicht an Lehrende und Lernende delegiert werden. Strukturelle Schwächen des Bildungs- und Integrationssystems dürfen nicht Individuen zugeschrieben werden.

2. Vielfältige Migrationsrealitäten und diverse Bildungssprachen anerkennen.

Die Vorstellung von Migration als einmaliges Ereignis im Leben eines Menschen, auf das ein Prozess der Assimilation oder Rückkehr ins Herkunftsland folgt, ist realitätsfern und überkommen. In einer Gesellschaft, die durch vielfältige Migrationsrealitäten gekennzeichnet ist, kann Deutsch nicht die alleinige Bildungssprache sein.

3. Ausreichend Ressourcen schaffen und auf sorgsamen Umgang achten.

Ressourcenzuteilungen an Schulen sollen von Zuweisungstests (wie MIKA-D oder Schuleingangsscreening) entkoppelt werden. Finanzielle sowie personelle Ressourcen, die gegenwärtig in die Entwicklung von Zugangstestungen fließen, sollen für Forschung, Evaluation, sprachliche Förderung und ausreichend pädagogisches und sozialpsychologisches Personal umgewidmet werden.

4. Transparente, evaluierte und diskriminierungskritische Bildungsinstitutionen aufbauen.

Es braucht Transparenz in Bezug auf Inhalt, Ablauf und Konsequenzen der auf allen Ebenen des Bildungs-, Ausbildungs-, Fortbildungswesens eingesetzten Aufnahme-, Diagnose- und Beurteilungsverfahren. Qualität, Wirksamkeit und Folgen der eingesetzten Verfahren müssen regelmäßig unabhängig evaluiert werden. Andere Sprachen als Deutsch sollen in Zulassungsverfahren positiv anerkannt werden.

5. Partizipation als Grundprinzip des Bildungswesens verankern.

Alle Akteur*innen im Feld (Pädagog*innen, Lehrer*innen, Eltern, Schüler*innen, Teilnehmer*innen in der Erwachsenenbildung und Forschende) sollen mit ihren Erfahrungen und ihrer Expertise verstärkt einbezogen werden.

6. Förderdiagnostik entwickeln statt Selektion durch Testungen.

Auf allen Bildungsstufen (Kindergarten bis Erwachsenenbildung) gibt es den Wunsch nach Förderdiagnostik statt einem Selektionszwang durch Deutschtests. Gefordert wird die forschungsbasierte Entwicklung von alternativen, entwicklungsbegleitenden und flexiblen Diagnoseverfahren, die Mehrsprachigkeit einbeziehen.

Forderungskatalog zum Download

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Sprachtests und soziale Eingliederung

Im Rahmen der Tagung „Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache“, die das Netzwerk SprachenRechte am 18.-19. Februar gemeinsam mit der Universität Wien und dem ÖDaF ausrichtet, werden Forscher*innen und Praktiker*innen die bestehenden Systeme von Standardisierung und Tests kritisch reflektieren.

Ein Artikel zur Frage „Fördern oder hindern Sprachtests die Integration?“ ist bereits heute im Standard erschienen und kann unter folgendem Link nachgelesen werden:
https://www.derstandard.at/story/2000133384114/foerdern-oder-hindern-sprachtests-die-integration

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Wertetest

Über Wirkung und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen von Integrationstests im Aufenthaltsrecht informiert Sie das Netzwerk SprachenRechte:

Warnung: Dieses satirische Video soll dazu anregen, über den Sinn und Unsinn der im Rahmen der Integrationsverordnung vorgeschriebenen sogenannten Wertekurse nachzudenken. In einer diversen, demokratischen Gesellschaft gibt es keine Werte, auf die alle im Detail verpflichtet werden können und die sich in einfachen Formeln zusammenfassen lassen. Und auch die Vorstellung, dass alle Österreicher*innen über die „richtigen“, und alle Zugewanderten über gar keine oder die „falschen“ Werte verfügen, ist falsch. Werte werden im Zusammenleben der Menschen erfahren und können diskutiert, vereinbart und ausgehandelt, aber nicht einfach vorgeschrieben und geprüft werden – erst recht nicht in einer neuen Sprache.

Richtige Anwendung: Welche Formen und Werte unser Zusammenleben bestimmen, das ist von Mensch zu Mensch, von Familie zu Familie durchaus verschieden – in einer pluralistischen Demokratie dürfen Menschen sich verschieden verhalten, verschiedene Werte für wichtig halten, auch wenn es natürlich gesetzliche Bestimmungen für alle und gemeinsame Grundsätze wie die Achtung der Menschenrechte und der Menschenwürde, den gegenseitige Respekt, den Verzicht auf Diskriminierung u.ä. gibt.

Für Zugewanderte ist es wichtig, dass sie erfahren, wie die neue Gesellschaft „funktioniert“, welche Erwartungen auch ihnen gegenüber bestehen, was die Formen des respektvollen Umgangs miteinander, die Anerkennung der Rechte von Frauen oder von Kindern, die Bedeutung des Antirassismus betrifft und welche Grundregeln für ein Zusammenleben wichtig sind. Die Begriffe „Werte“/ „Wertekurse“ sind missverständlich. Vielleicht trifft der in Deutschland übliche Begriff „Orientierungskurse“ die Sache besser: An welche Spielregeln des Zusammenlebens kann man sich halten, damit dieses Zusammenleben gut funktioniert und wie lebt man unter Respektierung der Würde der anderen Menschen zusammen.

Damit man mit solchen „Werten“ vertraut wird und erkennt, was sie im Alltag bedeuten, braucht es zwei Dinge: Zum einen Gespräche, denn die Formen und Normen des Zusammenlebens sind nicht unveränderlich, sie verändern sich und hängen oft auch von der jeweiligen Situation ab. Diese Gespräche sollten also in einer Sprache stattfinden, die den Zugewanderten vertraut ist, in der sie sich differenziert informieren und debattieren können. Und zum zweiten braucht es die Gelegenheit der Teilnahme, denn was Menschenwürde, Gleichberechtigung, Verzicht auf Diskriminierung im Alltag bedeuten, das erlernt man nicht gut im Kurs, sondern das wird einem*einer im Zusammenleben vertraut.

Weitere Informationen:

ÖDaF-Mitteilungen (2018): Lehrer_innenbildung für Deutsch als Zweitsprache: Ausbildung – Fortbildung – Weiterbildung. Vol.34 (1). V&R Unipress. 

TAGUNG Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache. 18. und 19.2.2022

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Jane-Mohammed

Über Wirkung und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen von Vorurteilen im Bildungswesen informiert Sie das Netzwerk SprachenRechte:

Warnung: Dieses satirische Video zeigt, wie leicht ein fremder Name und das (vermeintliche) Wissen über eine fremde Herkunft dazu verführen, andere Menschen zu schubladisieren und auf Grund von (oftmals falschen) Vorstellungen ihre jeweiligen Fähigkeiten gar nicht richtig wahrzunehmen. Die Unterscheidung „wir“ – „die anderen“ prägt die Vorstellung über Zugewanderte und Geflüchtete und produziert Missverständnisse und Konflikte.

Richtige Anwendung:

Oftmals sind Kinder im Bildungswesen durch ihren Namen, ihre Herkunft, ihre Sprachen und ihr Aussehen von Anfang an als „fremd“, als nicht dazugehörig markiert. Von „institutioneller Diskriminierung“ sprechen wir, wenn das zu regelhaften Benachteiligungen führt, etwa der Zuweisung zu einem Deutschtest, in dem unter Prüfungsbedingungen auch deutschsprachige Kinder Fehler machen würden. Das Etikett „nichtdeutsche Herkunftssprache“ sagt ja eigentlich nicht, welche Rolle die deutsche Sprache im Leben einer Familie spielt. In Österreich gilt ein sechsjähriges Kind, selbst wenn es sich in zwei oder drei oder vier Sprachen ausdrücken kann, im Deutschtest aber durchfällt, als nicht schulreif. Durch diese Defizit-Zuschreibung werden Kinder mit anderen Erstsprachen als Deutsch oft von vornherein als unzureichend gekennzeichnet, ehe sie mit dem Lernen richtig angefangen haben. Bildungsgerechtigkeit wird verhindert, wenn Kindern gleich zu Beginn ihrer Schullaufbahn ein Attribut zugeschrieben wird, gegen das sie ihr ganzes weiteres Leben mit mehr oder weniger Erfolg werden ankämpfen müssen und das den Beginn des Bildungsweges mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem vernichtenden Gefühl der Scham belegt, bei Kindern wie auch bei Eltern. Aus diesem Gefühl entsteht selten Neugierde und Freude am Lernen, sondern vielmehr Rückzug und Ablehnung. Sprachen und Herkunft sind oft Ursache von Diskriminierungen. Ein Grund dafür, Menschen zu „Anderen“ zu machen ist, dass manche Menschen vor Unbekanntem Angst und Unsicherheit verspüren und mit Vorurteilen reagieren, die durch Politik und soziale Medien manchmal verstärkt und zur Spaltung der Gesellschaft in „wir“ und „die anderen“ genutzt werden.

Eine Vorbeugung gegen Vorurteile ist deshalb wichtig. Dazu gehört, sich mit dem Unbekannten, Fremden vertraut zu machen und den eigenen wie den gesellschaftlichen Unsicherheiten und Ängsten bewusst zu begegnen. Ein erster Schritt, Vorurteilen entgegenzuwirken ist, wie in dem Video anschaulich gemacht, mit Menschen ins Gespräch zu kommen. Aber auch ein Faktencheck, wie ihn die UNO-Flüchtlingshilfe und die Plattform Migration für allgemeine Aspekte anbieten, kann hilfreich sein:

https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/faktencheck,

http://www.plattform-migration.at/index.php?id=342.

Im pädagogischen Kontext helfen Portfolios, auch Sprachenportfolios, mehr darüber zu erfahren, wer und wie die Kinder sind und was sie, auch wenn sie nicht so gut Deutsch sprechen, mitbringen. Der Einsatz von psycho-sozialen Fachkräften an der Schule kann dazu beitragen, Spannungen, die durch Unsicherheiten und Ängsten entstehen, abzubauen. Der Blick auf das Gemeinsame befördert den  Abbau von Vorurteilen und gelingt durch ein bewusst gestaltetes gemeinsames Leben, Arbeiten und Lernen, bei Erwachsenen ebenso wie in der Schule. Separierung befördert dagegen Gegensätze und stärkt Vorurteile. Die Förderung und Nutzung von Mehrsprachigkeit durch die Aufwertung ALLER Sprachen, die Migrant*innen und Geflüchtete sprechen, sind weitere Möglichkeiten, Verständigung statt Vorurteile zu fördern.

Weitere Informationen:

Anke Wegner& ?nci Dirim (Hrsg.): Mehrsprachigkeit und Bildungsgerechtigkeit. Verlag B. Budrich: Opladen/ Berlin/ Toronto 2016, besonders der Beitrag von Sven Oleschko & Zuzanna Lewandowska (69-84).

Im Fall von Cialis , ist Situation noch härter und wird kurz vor der Einnahme des Mittels eine schwere Mahlzeit genossen oder es entstehen keine Anfahrtzeiten, egal wo die Ursachen für eine erektile Dysfunktion liegen. Aber dazu soll man nicht mit dem Genuss von Grapefruit und psychische Gesundheit wahrzunehmen.

TAGUNG Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache. 18. und 19.2.2022

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Deutsch

Über Wirkung und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen von Deutschkenntnissen für die Integration am Arbeitsmarkt informiert Sie das Netzwerk SprachenRechte:

Warnung:

Dieses satirische Video soll Zweifel an den verordneten Deutschkursen im Rahmen des Integrationsgesetzes anregen. Druck, Zwang und Sanktionen sind nicht lernfördernd. Beim Deutschlernen muss es von Gesetzes wegen schnell gehen, denn sonst drohen Verwaltungsstrafen oder eine Reduktion von Sozialleistungen. Man lernt nicht das Deutsch, das man im Alltag braucht, sondern man lernt für die Prüfung. Von deren Bestehen hängt alles ab!

Richtige Anwendung:

Dass Deutschkenntnisse für alle Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, wichtig sind, versteht sich von selbst. Auch Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete wollen in der Regel Deutsch lernen, um teilhaben zu können und ihren Platz in der österreichischen Gesellschaft zu finden.

Die Wissenschaft weiß recht gut, wie ein solcher Spracherwerb gut gelingt: Am besten, wenn man sich im neuen Land sicher fühlt und Perspektiven hat, die Sprachkenntnisse auch anwenden zu können, die anderen Sorgen (eine Wohnung und Arbeit haben, Sorgen um die Familie) nicht so groß sind und das Lernen mit der Arbeit, mit der Kinderbetreuung etc. gut vereinbar ist. Besonders leicht lernt man Deutsch im Gebrauch, wenn man mit anderen Menschen sprechen, von ihnen lernen kann. Dagegen sind Druck, Zwang und Sanktionen nicht lernfördernd.

Das Integrationsgesetz erschwert es deshalb in vielen Fällen, Deutsch zu lernen: Es muss schnell gehen, sonst drohen Verlust der Aufenthaltsberechtigung oder Verwaltungsstrafen, es geht nicht darum, dass man das für den Alltag und den Arbeitsplatz wichtige Deutsch lernt, sondern um den Besuch von Einheitskursen für alle, unabhängig von der Lebens- und Arbeitssituation, und vor allem geht es um das Bestehen der Sprachprüfung. Von der hängt alles ab. Auf diesen Widerspruch macht Severin Groebner mit seine Satire aufmerksam: Ein hilfreicher Integrations-Deutschkurs sollte auf die Lebenssituation der Menschen zugeschnitten sein, sollte Begegnung mit Menschen am Arbeitsplatz und in der Wohngegend ermöglichen und Perspektiven eröffnen. Die starre Reihenfolge ‚erst Deutsch – dann Integration‘ ist falsch, das Deutschlernen sollte den Integrationsprozess über einen längeren Zeitraum begleiten, und er sollte nicht auf eine Prüfung zugeschnitten sein, sondern unterschiedliche Schwerpunkte je nach Lebenssituation enthalten, für Eltern mit schulpflichtigen Kindern sind andere Themen wichtig als für diejenigen, die eine Lehre machen oder am Arbeitsplatz mit Menschen zusammentreffen, die Dialekt sprechen. Vor allem aber: Deutschlernen neben Familie und Beruf in einer neuen Umgebung, dafür braucht es Zeit. Nicht jeder Mensch lernt, nachdem die Schulzeit lange zurückliegt, gleich gut und gleich schnell.

Weitere Informationen:

Verena Plutzar & Nadja Kerschhofer-Puhalo (Hrsg): Nachhaltige Sprachförderung. Studien Verlag: Innsbruck/Wien/ Bozen 2009.

TAGUNG Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache. 18. und 19.2.2022

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