Das Netzwerk SprachenRechte führt finanziert vom EFF und mit Unterstützung des UNHCR ein Projekt durch, das sich zum Ziel gesetzt hat, Bedingungen für die Informationsweitergabe an AsylwerberInnen im Kontext der Erstaufnahmestellen des Bundassylamts einer genaueren Analyse zu unterziehen. Es soll aufgezeigt werden, an welchen Punkten die übliche Informationsweitergabe in den Erstinfomationsstellen verändert werden kann und sollte, um eine Verbesserung zu erzielen. Das Projekt nimmt die Ergebnisse der vom Netzwerk SprachenRechte bereitgestellten Stellungnahmen zu der Erstinfomationsblättern im Asylverfahren auf.
KATEGORIEN
-
JÜNGSTE EINTRÄGE:
- Das MenschenRecht auf die freie Wahl der Umgangssprache ist nur ein Aspekt im Beteiligungskonzept der Menschenrechtsbildung im schulischen Kontext!
- EuGH-Urteil aus Dänemark: Sprache nicht einziger Integrationsfaktor!
- Interessantes aus Deutschland
- Sprachenverbote in Niederösterreichs Schulen – Stellungnahme zu Aussagen von Bundesminister Polaschek
- Kommentar zur Evaluation der Implementierung des Deutschfördermodells
SUCHE NACH SCHLAGWÖRTERN:
- Alphabetisierung
- Asyl
- Asyl-Erstinformation
- Bildung
- Chancengleichheit
- Deutschland
- Dolmetschen
- ECRI
- Einbürgerung
- EuGH
- Europa
- Europarat
- Familienzusammenführung
- Flucht
- forderungen
- frühe Deutschförderung
- Integration-Inklusion
- Integrationsgesetz
- Integrationsvereinbarung
- International
- Kindergarten
- Kinderrechte
- Mehrsprachigkeit
- Menschenrechte
- MIKA-D
- Mindestsicherung
- Nachhaltige Sprachförderung
- NAG
- NAP-I
- Niederösterreich
- Ortstafelfrage
- Regierungsprogramm
- Schule
- Selektion
- Sprachanalysen
- Sprachenverbote
- Sprachförderung
- Sprachverbot
- Transnationales ExpertInnen-Forum
- Werte
- §15a
- ÖGS
- Übersetzen