Österreichische Gebärdensprache: ein sprachenrechtlicher Skandal

Über ein Jahrzehnt Vertröstungen und Verschleppungen. Gefordert ist nun das Parlament.

Wien (OTS) – Vor 11 Jahren wurde die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in der Bundesverfassung verankert. Die Sprachgemeinschaft wartet bis heute auf eine konkrete Umsetzung. „Der weltweit vorbildliche Schritt der Anerkennung blieb ein rechtlich zahnloser Formalakt. Die fehlende Umsetzung der Bundesverfassung bedeutet für gehörlose ÖsterreicherInnen weiterhin mangelnde Sprachenrechte“, so Verena Krausneker vom Netzwerk SprachenRechte.

Die Anerkennung der ÖGS ist symbolisch. Noch immer werden gehörlose Kinder und ihre Familien benachteiligt, denn bilinguale Förder- und Bildungsangebote, in denen Deutsch und ÖGS zum Einsatz kommen, sind landesweit fast nicht vorhanden. Für GehörlosenlehrerInnen gibt es keine sprachliche Mindestanforderung und ÖGS-Kurse für Eltern werden nicht staatlich finanziert.

Krausneker, Gebärdensprachlinguistin an der Universität Wien: „Eine Gebärdensprache anzuerkennen bedeutet auch, alltägliche Sprachenrechte zu garantieren, es bedeutet Gruppenrechte und vor allem das Recht auf Bildung in der Sprache und das kindliche Recht auf Spracherwerb abzusichern.” Immerhin: Ab 2017 stellt es die LehrerInnenausbildung NEU den zukünftigen PädagogInnen erstmals frei, in ihrer Grundausbildung ÖGS zu erlernen.

Weitere Aussendungen zum Jahrestag:

Huainigg: Verfassungsrechtliche Anerkennung der Gebärdensprache vor elf Jahren
ÖGLB-Präsidentin Jarmer verteilt türkise Ribbons an Nationalratsabgeordnete

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