Das Bestehen der Deutschprüfung entscheidet über Erfüllung oder Nicht-Erfüllung der sog. „Integrationsvereingbarung“ und damit auch, ob der Immigrant oder die Immigrantin die Kostenbeteiligung des Staates zurückerstattet bekommt. Der Österreichische Integrationsfonds hat dafür eigens eine Prüfung entwickelt. Ein Modelltest ist auf der Hompage des ÖIF abrufbar. Daneben werden auch Prüfungen des Österreichischen Sprachdiplom und des WBT Weiterbildungs-Testsysteme GmbH anerkannt.
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JÜNGSTE EINTRÄGE:
- EuGH-Urteil aus Dänemark: Sprache nicht einziger Integrationsfaktor!
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- Sprachenverbote in Niederösterreichs Schulen – Stellungnahme zu Aussagen von Bundesminister Polaschek
- Kommentar zur Evaluation der Implementierung des Deutschfördermodells
- Vorträge der Tagung „Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von DaZ“ auf Video
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