Deutsch

Über Wirkung und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen von Deutschkenntnissen für die Integration am Arbeitsmarkt informiert Sie das Netzwerk SprachenRechte:

Warnung:

Dieses satirische Video soll Zweifel an den verordneten Deutschkursen im Rahmen des Integrationsgesetzes anregen. Druck, Zwang und Sanktionen sind nicht lernfördernd. Beim Deutschlernen muss es von Gesetzes wegen schnell gehen, denn sonst drohen Verwaltungsstrafen oder eine Reduktion von Sozialleistungen. Man lernt nicht das Deutsch, das man im Alltag braucht, sondern man lernt für die Prüfung. Von deren Bestehen hängt alles ab!

Richtige Anwendung:

Dass Deutschkenntnisse für alle Menschen, die in Österreich leben und arbeiten, wichtig sind, versteht sich von selbst. Auch Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete wollen in der Regel Deutsch lernen, um teilhaben zu können und ihren Platz in der österreichischen Gesellschaft zu finden.

Die Wissenschaft weiß recht gut, wie ein solcher Spracherwerb gut gelingt: Am besten, wenn man sich im neuen Land sicher fühlt und Perspektiven hat, die Sprachkenntnisse auch anwenden zu können, die anderen Sorgen (eine Wohnung und Arbeit haben, Sorgen um die Familie) nicht so groß sind und das Lernen mit der Arbeit, mit der Kinderbetreuung etc. gut vereinbar ist. Besonders leicht lernt man Deutsch im Gebrauch, wenn man mit anderen Menschen sprechen, von ihnen lernen kann. Dagegen sind Druck, Zwang und Sanktionen nicht lernfördernd.

Das Integrationsgesetz erschwert es deshalb in vielen Fällen, Deutsch zu lernen: Es muss schnell gehen, sonst drohen Verlust der Aufenthaltsberechtigung oder Verwaltungsstrafen, es geht nicht darum, dass man das für den Alltag und den Arbeitsplatz wichtige Deutsch lernt, sondern um den Besuch von Einheitskursen für alle, unabhängig von der Lebens- und Arbeitssituation, und vor allem geht es um das Bestehen der Sprachprüfung. Von der hängt alles ab. Auf diesen Widerspruch macht Severin Groebner mit seine Satire aufmerksam: Ein hilfreicher Integrations-Deutschkurs sollte auf die Lebenssituation der Menschen zugeschnitten sein, sollte Begegnung mit Menschen am Arbeitsplatz und in der Wohngegend ermöglichen und Perspektiven eröffnen. Die starre Reihenfolge ‚erst Deutsch – dann Integration‘ ist falsch, das Deutschlernen sollte den Integrationsprozess über einen längeren Zeitraum begleiten, und er sollte nicht auf eine Prüfung zugeschnitten sein, sondern unterschiedliche Schwerpunkte je nach Lebenssituation enthalten, für Eltern mit schulpflichtigen Kindern sind andere Themen wichtig als für diejenigen, die eine Lehre machen oder am Arbeitsplatz mit Menschen zusammentreffen, die Dialekt sprechen. Vor allem aber: Deutschlernen neben Familie und Beruf in einer neuen Umgebung, dafür braucht es Zeit. Nicht jeder Mensch lernt, nachdem die Schulzeit lange zurückliegt, gleich gut und gleich schnell.

Weitere Informationen:

Verena Plutzar & Nadja Kerschhofer-Puhalo (Hrsg): Nachhaltige Sprachförderung. Studien Verlag: Innsbruck/Wien/ Bozen 2009.

TAGUNG Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache. 18. und 19.2.2022

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Österreichliebe

Über Wirkung und mögliche unerwünschte Nebenwirkungen von zu starker Österreichliebe informiert Sie das Netzwerk SprachenRechte:

Warnung: Dieses satirische Video macht den Widerspruch zwischen den Erwartungen der Einwanderungsgesellschaft und dem Alltag, der Zugewanderten in Österreich begegnet, deutlich. Für Migrant*innen und Geflüchtete gibt es zahlreiche Barrieren: Sprach- und Werteprüfungen (wer sie nicht rechtzeitig schafft, muss eine Verwaltungsstrafe zahlen oder erhält keine Aufenthaltsbewilligung), Diskriminierungen und stark eingeschränkte Rechte, sie treffen auf viele Vorurteile – und sollen trotzdem „Österreichliebe“ entwickeln, sich in Kursen „österreichische Werte“ zu eigen machen, die für sie selbst oft nicht gelten.

Richtige Anwendung: Um sich in einem Land zuhause zu fühlen, bedarf es der Möglichkeit, sich als sozial und rechtlich gleichwertig zu erfahren, teilzuhaben an der Gesellschaft, und zwar nicht erst nach Sprachprüfungen und einer Wartezeit von mindestens 10 Jahren auf die Staatsbürgerschaft, sondern mit den Fähigkeiten und Erfahrungen, die man mitbringt, die eigene Familiensprache eingeschlossen. Integration (so lässt sich „Österreichliebe“ vielleicht in den heutigen Diskurs übersetzen) erfordert, dass die Aufnahmegesellschaft eine Bleibeperspektive gibt, Zugang zu Sozialleistungen, zu Wohnraum und Arbeitsmarkt. Es bedarf also einer Willkommens- und Anerkennungskultur (und damit ist auch die Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen gemeint) aufseiten der Aufnahmegesellschaft. Ohne Wertschätzung und Sicherheit ist es schwer für Menschen, die viel hinter sich lassen mussten, offen zu sein für die neue Sprache, die anderen ‚Werte‘ der neuen Gesellschaft. Das heißt, es braucht tatsächlich beides, die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft zur Wertschätzung und Anerkennung und die Öffnung der Zugewanderten für die neue Gesellschaft. Das bedeutet, dass Integration nicht mit Hilfe von Sanktionen und Deutschzwang gelingt, sondern mit Hilfe von Förderung und Anreizen, vor allem aber durch das Angebot der Teilhabe von Anfang an. In der Diskussion gibt es zahlreiche Vorschläge: die Förderung von gesellschaftlicher Mehrsprachigkeit, so dass Migrant*innen für das Verstehen der Aufnahmegesellschaft jene Sprachen, die sie gut beherrschen, nutzen können, ein zumindest kommunales Wahlrecht ähnlich wie für EU-Bürger*innen, was auch Migrant*innen eine Stimme gibt, Incentives für das Erlernen der deutschen Sprache, etwa eine Verkürzung der Fristen für dauerhaften Aufenthalt und Staatsbürgerschaft, oder auch für in Österreich geborene Kinder und Jugendliche eine doppelte Staatsangehörigkeit als starkes Signal der Zugehörigkeit.

Weitere Informationen:

Frank Gesemann, Iris Nentwig-Gesemann, Alexander Seidel & Bastian Walther (Hrsg): Engagement für Integration und Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft. Springer: Wiesbaden 2020.

TAGUNG Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache. 18. und 19.2.2022

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Tagung Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache

18./19. Februar 2022

Das Messen, Bewerten und Prüfen von Kenntnissen des Deutschen als Zweitsprache hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. In Kindergärten und Schulen bestimmen zunehmend sprachliche Testungen den pädagogischen Alltag und die weiteren Zukunftsperspektiven von Kindern. Als Gate-Keeping Instrumente entscheiden Deutschprüfungen schon seit 2005 über die Aufenthaltserlaubnis von Migrant*innen und seit 2019 auch über den Empfang von Sozialhilfe.

Diese herausragende Bedeutung von Sprachtestungen in der Integrations- und Bildungspolitik und ihre existenziellen Konsequenzen für Getestete geben Anlass, sich mit den Funktionsweisen und Wirkungen von Tests kritisch auseinanderzusetzen. Im Rahmen eines interinstitutionell ausgerichteten Symposiums werden nicht nur wissenschaftliche Perspektiven, sondern auch Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis eingeholt und miteinander in Beziehung gesetzt.

Weitere Informationen und Anmeldung:
https://tagung-sprachenrechte.univie.ac.at

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Sprachen-Unrecht im Oberösterreichischen Regierungsprogramm

Im Oberösterreichischen Regierungsprogramm werden 2021 erneut – wieder einmal und wider besseren Wissens – Deutschkenntnisse zu Unrecht als Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen bzw. Landesfördermittel beschrieben und die Empfehlung formuliert, Deutsch als „Schul- und Pausensprache“ in die Hausordnungen der oberösterreichischen Schulen aufzunehmen.

Das Netzwerk SprachenRechte hat dazu eine Presseaussendung gemacht: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211108_OTS0035/wird-sprachen-unrecht-in-oberoesterreich-regierungsprogramm

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Keine Sprachengerechtigkeit – Eine Erinnerung zum Europäischen Tag der Sprachen am 26.09.2021

Recht auf Mehrsprachigkeit und Sprachenfreiheit:
Jeder Mensch hat das Recht, mehrere Sprachen seiner Wahl zu erlernen und zu gebrauchen.

Am 26. September feiert Europa mit dem „Europäischen Tag der Sprachen“ wieder seine seine Mehrsprachigkeit.

Das Netzwerk SprachenRechte erinnert aus diesem Anlass an die nach wie vor in Europa, auch in Österreich herrschende Sprachenungerechtigkeit:

Während EU-Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU Sprachenfreiheit genießen, haben Bürger*innen aus sogenannten Drittstaaten und Geflüchtete bei uns keine Sprachenrechte: Kinder werden, auch wenn sie drei oder vier Sprachen sprechen, ohne Deutschprüfung nicht einmal als schulreif betrachtet, erst recht gilt für Erwachsene, dass ihre Familiensprachen diskriminiert werden und ihnen ohne Deutschprüfung manchmal sogar Wohnraum versagt wird (vgl. etwa die OÖ-Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020)

In welche Sprachwelt wir hineingeboren werden, das kann sich kein Mensch aussuchen.

Schon deshalb darf keine Sprache mehr oder weniger wert sein ans eine andere. Sprachenfreiheit ist deshalb ein wichtiges Menschenrecht.

Das Netzwerk SprachenRechte fordert zum Europäischen Tag der Sprachen erneut, die Gleichwertigkeit aller Sprachen festzustellen und die Förderung des Deutscherwerbs durch eine gleichrangige Anerkennung und Förderung diverser Familiensprachen zu ergänzen.

Wenn wir das Ziel der Sprachenpolitik der Europäischen Union, die Mehrsprachigkeit für alle nach der Formel „Muttersprache plus mindestens zwei Fremdsprachen für alle“, also auch für alle Grund- und Hauptschülerinnen und -schüler, wirklich umsetzen, lässt sich auch für Migrantinnen und Migranten und ihre Kinder die leidige Alternative „Familiensprache ODER Deutsch“, endlich überwinden. Mit drei Sprachen, der Familiensprache, Deutsch als notwendiger Kommunikationssprache und einer weiteren Sprache, z.B. Englisch oder einer Nachbarsprache von Anfang an wären viele Konflikte aus dem Weg geräumt. Und die soziale Spaltung der Gesellschaft in Schulen mit einem Elitesprachangebot auf der einen Seite, und solche mit einem Migrantensprachangebot auf der anderen Seite könnte vielleicht verhindert werden.

Hans-Jürgen Krumm für das Netzwerk SprachenRechte

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