Keine Sprachengerechtigkeit – Eine Erinnerung zum Europäischen Tag der Sprachen am 26.09.2021

Recht auf Mehrsprachigkeit und Sprachenfreiheit:
Jeder Mensch hat das Recht, mehrere Sprachen seiner Wahl zu erlernen und zu gebrauchen.

Am 26. September feiert Europa mit dem „Europäischen Tag der Sprachen“ wieder seine seine Mehrsprachigkeit.

Das Netzwerk SprachenRechte erinnert aus diesem Anlass an die nach wie vor in Europa, auch in Österreich herrschende Sprachenungerechtigkeit:

Während EU-Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU Sprachenfreiheit genießen, haben Bürger*innen aus sogenannten Drittstaaten und Geflüchtete bei uns keine Sprachenrechte: Kinder werden, auch wenn sie drei oder vier Sprachen sprechen, ohne Deutschprüfung nicht einmal als schulreif betrachtet, erst recht gilt für Erwachsene, dass ihre Familiensprachen diskriminiert werden und ihnen ohne Deutschprüfung manchmal sogar Wohnraum versagt wird (vgl. etwa die OÖ-Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020)

In welche Sprachwelt wir hineingeboren werden, das kann sich kein Mensch aussuchen.

Schon deshalb darf keine Sprache mehr oder weniger wert sein ans eine andere. Sprachenfreiheit ist deshalb ein wichtiges Menschenrecht.

Das Netzwerk SprachenRechte fordert zum Europäischen Tag der Sprachen erneut, die Gleichwertigkeit aller Sprachen festzustellen und die Förderung des Deutscherwerbs durch eine gleichrangige Anerkennung und Förderung diverser Familiensprachen zu ergänzen.

Wenn wir das Ziel der Sprachenpolitik der Europäischen Union, die Mehrsprachigkeit für alle nach der Formel „Muttersprache plus mindestens zwei Fremdsprachen für alle“, also auch für alle Grund- und Hauptschülerinnen und -schüler, wirklich umsetzen, lässt sich auch für Migrantinnen und Migranten und ihre Kinder die leidige Alternative „Familiensprache ODER Deutsch“, endlich überwinden. Mit drei Sprachen, der Familiensprache, Deutsch als notwendiger Kommunikationssprache und einer weiteren Sprache, z.B. Englisch oder einer Nachbarsprache von Anfang an wären viele Konflikte aus dem Weg geräumt. Und die soziale Spaltung der Gesellschaft in Schulen mit einem Elitesprachangebot auf der einen Seite, und solche mit einem Migrantensprachangebot auf der anderen Seite könnte vielleicht verhindert werden.

Hans-Jürgen Krumm für das Netzwerk SprachenRechte

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Tagung Messen – Bewerten – Prüfen im Kontext von Deutsch als Zweitsprache

Die für September 2020 geplante Tagung, veranstaltet vom Netzwerk SprachenRechte, der Universität Wien und dem ÖDaF, wird aufgrund der COVID-Pandemie auf  18./19. Februar 2022 verschoben.

Das Messen, Bewerten und Prüfen von Kenntnissen des Deutschen als Zweitsprache hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. In Kindergärten und Schulen bestimmen zunehmend sprachliche Testungen den pädagogischen Alltag und die weiteren Zukunftsperspektiven von Kindern. Als Gate-Keeping Instrumente entscheiden Deutschprüfungen schon seit 2005 über die Aufenthaltserlaubnis von Migrant*innen und seit 2019 auch über den Empfang von Sozialhilfe.

Diese herausragende Bedeutung von Sprachtestungen in der Integrations- und Bildungspolitik und ihre existenziellen Konsequenzen für Getestete geben Anlass, sich mit den Funktionsweisen und Wirkungen von Tests kritisch auseinanderzusetzen. Im Rahmen eines interinstitutionell ausgerichteten Symposiums werden nicht nur wissenschaftliche Perspektiven, sondern auch Erfahrungen aus der Umsetzungspraxis eingeholt und miteinander in Beziehung gesetzt.

Weitere Informationen:
https://tagung-sprachenrechte.univie.ac.at

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polis aktuell zum Thema Sprachenrechte

Die aktuelle Ausgabe (05/20219 der Zeitschrift polis aktuell (herausgegeben vom Zentrum polis, Politik Lernen in der Schule) widmet sich dem Thema Sprachenrechte.

Das Heft bereitet Basisinformationen zum Thema anschaulich auf und verhilft zu einem guten Überblick über den Rechtsrahmen wie auch die österreichische Situation. Eine Einschätzung der aktuellen Situation der Sprachenrechte in Österreich gibt es im Interview mit Angelika Hrubesch vom Netzwerk SprachenRechte.

Das Heft kann auf der Internetseite des Zentrum polis kostenlos heruntergeladen und/oder bestellt werden.
https://www.politik-lernen.at/pa_sprachenrechte

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Kommentar zum ECRI Bericht Österreich

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) hat in ihrem Bericht über Österreich unter dem Punkt „Bildung“ folgendes formuliert:

„ECRI nimmt erfreut die laufenden Bemühungen der Behörden zur Kenntnis, bessere schulische Ergebnisse von Migrantenkindern herbeizuführen. Alle Kinder können frühzeitig das Bildungssystem nutzen, und sie werden vom Staat beim Erwerb ausreichender Deutschkenntnisse unterstützt, damit sie gleichberechtigt eine Schule besuchen können. ECRI lobt dies und begrüßt die speziellen Deutschklassen, die Zuweisung zusätzlicher Mittel an die Bundesländer für die Unterstützung des Spracherwerbs sowie die sogenannten „Überbrückungskurse“ für Migrantenkinder mit geringen Deutschkenntnissen.(ECRI-Bericht Österreich, Seite 32)

Das Netzwerk SprachenRechte hat in einem Brief an das ECRI-Büro in Straßburg dem Erstaunen darüber Ausdruck verliehen, dass hier Maßnahmen positiv bewertet werden, die viele Expert*innen diskriminierend sehen und zu denen es mehrere negative fachliche Stellungnahmen gibt.

In einem Antwortschreiben hat sich ECRI für die zusammenfassende Darstellung der Kritikpunkte bedankt und angekündigt, Stellungnahmen des Netzwerks SprachenRechte zukünftig zu berücksichtigen.

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Bildung darf nicht flüchten!

Geflüchtete Menschen auch in Pandemie-Zeiten nicht sich selbst überlassen

Bildung darf nicht selber fliehen, wenn es um Flucht geht – so könnte ein Offener Brief von Wissenschaftler*innen österreichischer Hochschulen und Universitäten zusammengefasst werden. Der Offene Brief appelliert an die Verantwortung und Solidarität von Wissenschaft und Bildungspolitik für geflüchtete Menschen. Auch in Zeiten einer Pandemie, die medial alles überlagere, dürfe die Not vulnerabler Gruppen nicht einfach hingenommen werden im Sinne eines „Rette sich, wer kann“.

Geflüchtete Menschen müssen im Zuge ihrer Flucht Ausbildungen an Schulen, Betrieben oder Hochschulen abbrechen. Sie erhalten in der Folge kaum noch Möglichkeiten, an die bereits erworbenen Kompetenzen anzuknüpfen und unterbrochene bzw. abgebrochene (Aus-)Bildungsbiographien bergen weitreichende Gefahren für die psychische Gesundheit der Betroffenen.

Wissenschaftler*innen an österreichischen Hochschulen, Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben einen offenen Brief an die (österreichische) Zivilgesellschaft verfasst, der hier unterzeichnet werden kann.

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