Petition zur Abschaffung der Integrationsprüfung

Eine Initiative von KursleiterInnen hat eine Petition zur Abschaffung der Integrationsprüfung verfasst. Sie weist damit die Bundesregierung auf die Unzumutbarkeit hin, von Menschen mit geringer Schulbildung für die Gewährung grundlegender Rechte das Ablegen einer Prüfung zu verlangen. In der momentanen Gesetzeslage werden Menschen mit geringer Schulbildung dadurch vom Recht des Aufenthalts (im Rahmen der sog. “Integrationsvereinbarung”) und vom Recht der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die in der Petition genannte Frist nicht korrekt ist. Nach 2 Jahren beginnen die Sanktionen der sog. “Integrationsvereinbarung” zu greifen, nach 5 Jahren droht die Abschiebung.
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