Die Neuregelung der Integrationsvereinbarung im Rahmen des neuen Niederlassungs und Aufenthaltgesetzes (NAG) stellt keine qualitative Verbesserung im Vergleich zur bestehenden Rechtslage dar, sodass die an der Integrationsvereinbarung des Fremdengesetz 2002 geübte Kritik in wesentlichen Punkten aufrecht bleibt. Aus sprachdidaktischer und integrationspolitischer Sicht stellen die Veränderungen sogar eine Verschlechterung und Verschärfung dar. Aus rechtlicher Perspektive bestehen ernsthafte verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Bedenken.
Download: 200504-NWSR_Stellungnahme-NAG