Im Rahmen der sog. § 15-a Vereinbarungen (regeln die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern), gibt es auch eine Vereinbarung zur Deutschförderung in den österreichischen Kinderbetreuungseinrichtungen.
Diese Vereinbarung gilt als wichtigstes rechtliches Instrument im Bereich frühe Sprachförderung
und sieht eine verpflichtende Deutschförderung für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor.
und sieht eine verpflichtende Deutschförderung für Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen vor.
Download: 2009_15-a Vereinbarung