Sozialhilfe: Benachteiligung von Nicht-Deutschsprachigen

Zum Entwurf für ein neues Sozialhilfe-Grundgesetz hat das Netzwerk SprachenRechte eine Stellungnahme im Rahmen des parlamentarischen Begutachtungsverfahren eingebracht. Der Gesetzesentwurf sieht die Kürzung von Sozialleistungen für Personen ohne (österreichischen) Pflichtschulabschluss vor und für Personen, die nicht Deutschkenntnisse auf B1-Niveau oder Englischkenntnisse auf C1-Niveau nachweisen können. Das ist diskriminierend und menschenrechtswidrig!
Die Stellungnahme des Netzwerks SprachenRechte zum Download.
Der Gesetzesentwurf und weitere Stellungnahmen können auf der Homepage des Parlament eingesehen werden.

Bereits im November hat das Netzwerk SprachenRechte die Pläne der Bundesregierung zur Kürzung der Mindestsicherung in einer Aussendung krisisiert und an das Diskriminierungsverbot in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erinnert.

“Wir beobachten mit sehr großer Sorge, dass nicht-deutschsprachige Menschen in Österreich mit immer mehr Benachteiligungen, Auflagen und Druck konfrontiert werden. Nun sollen auch Sozialleistungen für die Ärmsten der Armen an Sprachkompetenzen geknüpft werden. Mit einem Verweis auf Artikel 2 der Menschrechtsdeklaration protestieren wir aufs Schärfste gegen eine nach Deutschkompetenzen gestaffelte Mindestsicherung”, so Prof. Dr. Hans-Jürgen Krumm vom Netzwerk SprachenRechte.

Zur Erinnerung: Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse*, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

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