Evaluierung der Asylgesetznovelle 2003 durch den Menschenrechtsbeirat

Der Menschenrechtsbeirat bezieht sich in seiner Evaluierung auf die von der Arbeitsgruppe SprachenRechte eingeholten Gutachten zur Verständlichkeit der Erstinformationen.

“Der MRB begrüßt daher die nun anlaufende Projektarbeit zur Überarbeitung des Haftberichts und der Informationsblätter und hofft, dass dies wesentliche Verbesserungen in der Information von angehaltenen Personen bringen wird. Da manche Informationsblätter bzw. die notwendigen Übersetzungen zT nicht zur Verfügung stehen betrachtet es der MRB als vorrangig, alle zentral ausgegebenen Informationsblätter in allen zur Verfügung stehenden Sprachvarianten ins BAKS einzuspeisen bzw sie sonst überall elektronisch verfügbar zu halten. Dadurch sollte gewährleistet werden, dass die Informationsblätter unmittelbar nach der Festnahme ausgeteilt werden und die Belehrung nicht bloß mündlich oder mittels Einsichtnahme erfolgt, damit sich die festgenommene Person in Ruhe damit auseinandersetzen kann und die Möglichkeit hat, den Informationsgehalt des Schreibens auch tatsächlich aufzunehmen.
Gleichzeitig ist aber auch auf die Grenzen der Vermittlung bestimmter Informationen im Wege von Merkblättern hinzuweisen, setzen diese doch idR ein bestimmtes Bildungsniveau voraus. Auch bei Aufgriffen größerer Personengruppen kann diese Art der Informationsvermittlung an ihre Grenzen stoßen. In diesem Zusammenhang ist auf eine Stellungnahme der Arbeitsgruppe „SprachenRechte“ (ein Zusammenschluss von Sprach- und RechtswissenschafterInnen im Einsatz um die Anerkennung des Rechts jedes Menschen auf Sprachen; siehe dazu näher unter www.sprachenrechte.at) zu den Informationsblättern des BAA entspechend den §§ 24 Abs 3 und 26 AsylG zu verweisen. In dieser wird festgehalten, dass das Medium eines schriftlichen Informationsblattes kultur- und schichtspezifisch überhaupt nur für bestimmte Menschengruppen geeignet ist. Der MRB verweist daher nochmals auf seine Empfehlung zur Entwicklung alternativer Informationsmethoden, wie Video- oder Tonaufnahmen, aber auch bildlicher Darstellungen.
Bei der im Rahmen der Projektarbeit geplanten Überarbeitung der Informationsblätter wird weiters besonderer Wert auf deren Verständlichkeit für die Zielgruppe – d.h. Verwendung einer weniger juristischen Ausdrucksweise sowie Berücksichtigung von kulturellen und sprachspezifischen Besonderheiten – zu legen sein. Diesbezüglich erscheint dem MRB nicht nur die Einbeziehung von native speakers, sondern insbesondere auch von Fachleuten aus den Gebieten der Sprachwissenschaft, der Ethnologie, sowie der Psychologie (siehe dazu wieder die – sehr kritischen – fachlichen Stellungnahmen zu den Informationsblättern nach dem AsylG unter www.sprachenrechte.at) als wünschenswert.
Ohne die Qualität der Übersetzungen bewerten zu können ist in Bezug auf die Informationsblätter des BAA positiv zu bewerten, dass diese in 39 Sprachen vorliegen, was über § 1 AsylG-Durchführungsverordnung hinausgeht.”
(Zwischenbericht der AG Evaluierung
II. QUARTAL 2004, S. 22)abrufbar unter http://www.menschenrechtsbeirat.at/download/evaluierung_zwischenbericht_2_2004.doc

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