Informationen zur Österreichischen Gebärdensprache – ÖGS

Am 6. Juli diesen Jahres wurde die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) anerkannt. Durch eine Abstimmung im Nationalrat wurde einstimmig die Österreichische Gebärdensprache mit 1.9.2005 in Artikel 8 der Bundesverfassung aufgenommen.

Der neue Absatz in Artikel 8 der Österreichischen Verfassung lautet:
„Die Österreichische Gebärdensprache ist als vollwertige Sprache anerkannt.
Das Nähere bestimmen die Gesetze.“
ÖGS ist eine von vielen Gebärdensprachen auf der Welt – mehr Info siehe Österreichischer Gehörlosenbund oder European Union of the Deaf, oder World Federation of the Deaf.
Sprache Macht Wissen– dieses einjährige Forschungsprojekt erhob 2006/2007 den Status der ÖGS im BIldungswesen und dokumentiert die Situation gehörloser SchülerInnen und Studierender in Österreich.Forschungstätigkeiten an Österreichischen Universitäten:
Graz
Klagenfurt
ÖGS-DolmetscherInnen-Verband
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