Am 6. Juli diesen Jahres wurde die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) anerkannt. Durch eine Abstimmung im Nationalrat wurde einstimmig die Österreichische Gebärdensprache mit 1.9.2005 in Artikel 8 der Bundesverfassung aufgenommen.
Der neue Absatz in Artikel 8 der Österreichischen Verfassung lautet:
„Die Österreichische Gebärdensprache ist als vollwertige Sprache anerkannt.
Das Nähere bestimmen die Gesetze.“ÖGS ist eine von vielen Gebärdensprachen auf der Welt – mehr Info siehe Österreichischer Gehörlosenbund oder European Union of the Deaf, oder World Federation of the Deaf.
„Die Österreichische Gebärdensprache ist als vollwertige Sprache anerkannt.
Das Nähere bestimmen die Gesetze.“ÖGS ist eine von vielen Gebärdensprachen auf der Welt – mehr Info siehe Österreichischer Gehörlosenbund oder European Union of the Deaf, oder World Federation of the Deaf.
Sprache Macht Wissen– dieses einjährige Forschungsprojekt erhob 2006/2007 den Status der ÖGS im BIldungswesen und dokumentiert die Situation gehörloser SchülerInnen und Studierender in Österreich.Forschungstätigkeiten an Österreichischen Universitäten:
Graz
Klagenfurt
ÖGS-DolmetscherInnen-Verband
Graz
Klagenfurt
ÖGS-DolmetscherInnen-Verband