Am 5.12.2007 wurde im Unterrichtsausschuss eine Änderung des Schlunterrichtsgesetzes beschlossen.
1 .§ 3 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs. 1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen.“
1 .§ 3 Abs. 3 lautet:
„(3) Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder zum Zeitpunkt der Schülereinschreibung die Unterrichtssprache im Sinne des Abs. 1 lit. b soweit beherrschen, dass sie dem Unterricht zu folgen vermögen.“
Das Netzwerk SprachenRechte hat hierzu einen offenen Brief an die Frau Bundesminister Schmied und die Mitglieder des Unterrichtsauschusses verfasst.
Download: 20071211-NWSR_OffenerBrief-SCHUG
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