Rahmencurriculum der IV-Verordnung

Der „IV“-Verordnung wurde ein knapp dreiseitiges (sic!) Rahmencurriculum beigelegt. Dieses soll durch die 300-stündigen sog. „Integrationskurse“ der „Integrationsvereinbarung (IV)“ erfüllt werden.

Download: IV-V_Anlage_B RahmenCurr

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