Der “IV”-Verordnung wurde ein knapp dreiseitiges (sic!) Rahmencurriculum beigelegt. Dieses soll durch die 300-stündigen sog. “Integrationskurse” der “Integrationsvereinbarung (IV)” erfüllt werden.
Download: IV-V_Anlage_B RahmenCurr
Der “IV”-Verordnung wurde ein knapp dreiseitiges (sic!) Rahmencurriculum beigelegt. Dieses soll durch die 300-stündigen sog. “Integrationskurse” der “Integrationsvereinbarung (IV)” erfüllt werden.
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