Der „IV“-Verordnung wurde ein knapp dreiseitiges (sic!) Rahmencurriculum beigelegt. Dieses soll durch die 300-stündigen sog. „Integrationskurse“ der „Integrationsvereinbarung (IV)“ erfüllt werden.
Download: IV-V_Anlage_B RahmenCurr
Der „IV“-Verordnung wurde ein knapp dreiseitiges (sic!) Rahmencurriculum beigelegt. Dieses soll durch die 300-stündigen sog. „Integrationskurse“ der „Integrationsvereinbarung (IV)“ erfüllt werden.
Download: IV-V_Anlage_B RahmenCurr