Alphabetisierungs Curriculum der IV-Verordnung

In Vormodul von 75 Stunden (sic!) sollen Personen, die nicht lesen und schreiben können, auf die sog. “Integrationskurse” vorbereitet werden. Für dieses “Alphabetisierungsmodul” wurde ein eigenes Curriculum verfasst.
Download: IV-V_Anlage_A AlphabetisierungsCurr
Dieser Beitrag wurde unter Gesetzliche Grundlagen abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.