Erstinformation im Asylverfahren

Seit 1. Mai 2004 findet in eigenen Erstaufnahmestellen ein beschleunigtes und verschärftes Asylverfahren für Flüchtlinge statt. Zur Wahrung der Rechte von AsylwerberInnen werden diesen Informationsblätter ausgehändigt, die nach Intention des Gesetzgebers deren Handlungsfähigkeit sicherstellen und die evidenten Rechtsschutzdefizite des Verfahrens ausgleichen sollten.

Das Netzwerk SprachenRechte hat WissenschafterInnen um ihre fachliche Expertise zu den Informationsblätter gebeten. Dabei wurde einerseits festgestellt, dass die Übersetzungen zum Teil mangelhaft und irreführend sind, andererseits, dass die Informationsblätter insgesamt für ihre Zielgruppe weitgehend nicht verständlich sind. Weder kann von diesen ein Aufklärung über den Ablauf eines Asylverfahrens erhofft, noch die Handlungsfähigkeit von AsylwerberInnen gesteigert werden.

Im Jänner 2006 hat das Bundesasylamt (BAA) eine überarbeitete Version der Erstinformationsblätter herausgegeben. Dazu liegt eine Stellungnahme des Netzwerks SprachenRechte vor. Die grundlegenden Kritikpunkte bleiben auch für die überarbeitete Version aufrecht.

Die Stellungnahmen zum Download:

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