Staatsbügerschaftsverordnung und Landeskundeprüfung

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz sieht erstmals einen Nachweis von Deutsch- und „Landeskunde“kenntnissen vor.

Prüfungsstoff ist:
1. Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung Österreichs
2. Grundkenntnisse der Geschichte Österreichs
3. Grundkenntnisse der Geschichte des jeweiligen Bundeslandes
Aus jedem Prüfungsgebiet sind sechs Fragen zusammengestellt. Um die Prüfung zu bestehen müssen jeweils drei Fragen zu jedem Prüfungsgebiet und insgesamt zumindest die Hälfte aller Fragen oder aber zumindest zwei Drittel aller Fragen richtig beantwortet sein.Die Lernunterlagen sind auf der Homepage des Innenministerums abrufbar.
Download: Staatsbürgerschaftsverordnung
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