Das Netzwerk SprachenRechte ortet schwere Mängel in der geplanten Verordnung des Innenministeriums, in der die Inhalte und der Ablauf der Integrationsvereinbarung im Rahmen von 300-stündigen Deutschkursen geregelt werden sollen. Vor alle das Rahmencurriculum für die verpflichtenden Deutschkurse ist aus fachlicher Sicht betrachtet widersprüchlich und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben uneinlösbar. Download: 200511-NWSR_StellungnahmeIV-V
Stellungnahme zur Integrationsvereinbarungs-Verordnung
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