Seit 1.1.2006 ist Teil der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) die sog. „Integrationsvereinbarung“. Sie sieht einen verpflichtenden Deutschkursbesuch vor. In der Verordnung werden Rahmenbedingungen und Inhalte der Deutschkurse festgelegt.
Download: IV-Verordnung_1