Das MenschenRecht auf die freie Wahl der Umgangssprache ist nur ein Aspekt im Beteiligungskonzept der Menschenrechtsbildung im schulischen Kontext!

Die Wege zur sprachlichen Integration und zur Anerkennung von MEHRSPRACHIGKEIT im österreichischen Bildungssystem führen auch über die Kenntnis von zentralen Begriffen der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte. Im Artikel 26 der AEMR ist allen Menschen das Recht auf Bildung und Ausbildung zugesichert, in der Schule sollen Fähigkeit zum Zusammenleben mit anderen Menschen erlernt und gefördert werden, unabhängig von deren Religion oder Herkunft. Der Relevanz von Normen, Werten und den Begriffen Anerkennung und Würde muss in einer kritisch-reflexiven Auseinandersetzung nachgegangen werden. In den Menschenrechtsworkshops von Amnesty International wird den SchülerInnen anhand von Fallbeispielen Wissen, Werte und Kompetenzen vermittelt, denn nur wer die Rechte kennt, kann sich für sich selbst und andere dafür einsetzen und so die Basis für demokratische gesellschaftliche Entwicklungsprozesse mitbegründen.

Meine Motivation zu dieser Arbeit entstand aus den immer wiederkehrenden Versuchen die Verwendung von den Muttersprachen durch die Schüler und Schüerinnen an österreichischen Schulen zu verbieten. Das Netzwerk SprachenRechte setzt sich seit 2002 damit auseinander. Nur die Kenntnis ihrer Rechte schützt Betroffene vor solcher Art von Übergriffen und verhilft ihnen sich dagegen zu wehren. Der Zuspruch und das Engagement der Lernenden in den Workshop von A.I. bestätigt das Interesse und damit den Bedarf an Menschenrechtsbildung bei den SchülerInnen.

MMag. Brigitte Maria Vavken, MA

05.04.2024

Dieser Beitrag wurde unter Aktivitäten des Netzwerk-SR & seiner Mitglieder, Publikationen abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.