Dokumentation von Sanktionen im Integrationsgesetz

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz sieht weitere Verschärfungen vor:

1. Asylberechtigten und Subsidiär Schutzberechtigten drohen Sanktionen bei einer Nichteinhaltung einer „Integrationserklärung“.
2. Drittstaatsangehörige haben für die Erlangung eines Aufenthaltstitels nunmehr nicht nur Deutsch- sondern auch Werteprüfungen zu absolvieren.
3. Die Konzeption und Durchführung von Prüfungen sowie die Entscheidung über die Gleichwertigkeit anderer Prüfungen obliegen nun mehr ausschließlich dem ÖIF.

Das Netzwerk SprachenRechte sieht durch diese Verschärfungen das Verbleiben Einzelner in bedenklicher Weise der staatlichen Willkür ausgesetzt, da es keine fachlich legitimierten Institutionen mehr gibt, die in diese Maßnahmen eingebunden sind.

Das Netzwerk SprachenRechte hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Umsetzung des Gesetzes in Bezug auf die dort genannten Sprach- und Wertekurse bzw. –prüfungen verstärkt zu beobachten und gegebenenfalls auf Missstände hinzuweisen.

Wenn Sie als Institution (Beratungsstellen, Kursinstitute etc.) oder als ehrenamtlich Agierende/r, mit Personen zu tun haben, die von den Sanktionen bedroht sind, ersuchen wir Sie, uns zu berichten.

Bitte kontaktieren sie uns unter: kontakt@sprachenrechte.at

Informationsblatt zur Dokumentation von Sanktionen im Rahmen des neu in Kraft getretenen Integrationsgesetzes

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