Die Änderungen im konsoldierten Integrationsgesetz (IntG) bringen neben neuen Kontrollen und strengeren Strafen bei Nichteinhaltung auch wieder neue Übergangsregelungen – die sicher einmal mehr und verlässlich für Verwirrung und Unruhe sorgen werden.
Das Netzwerk SprachenRechte hat zum IntG erneut eine Stellungnahme verfasst, der Fokus liegt dabei auf den nun verpflichtenden Sprach- und Werteprüfungen im Rahmen des aktualisierten Gesetzes.
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Diese Stellungnahme haben wir auch bei einer Veranstaltung des Österreichischen Integrationsfond (ÖIF) am 20.10.2017, dem Symposium „Werte im Sprachunterricht“, verteilt. Rückblickend war es tatsächlich gut solcherart vorbereitet hinzugehen: Beim Symposium selbst gab es nämlich erst gegen Ende der Veranstaltung die Möglichkeit sich mit Fragen oder Kommentaren einzubringen.
Es war doch erschreckend (mindestens für die SprachenrechtlerInnen unter den TeilnehmerInnen) welches Verständnis zur Auseinandersetzung mit Frauen- bzw. Menschenrechten und von politischer Bildung dort gezeigt wurde – ja, vielmehr noch, selbst gelebt wurde: Ein paar AktivistInnen, die schon vor Beginn der Veranstaltung auf Missstände im Zusammenhang mit den neu verordneten Sprach- und Werteprüfungen mit einer Demonstration aufmerksam gemacht haben, waren als (proteststarke) Teilnehmende beim Symposium für den ÖIF als Veranstalter dann Grund genug, um Diskussionsbereitschaft fehlen zu lassen und mit dem Einsatz von Exekutivbeamten zu kompensieren.
Übrigens hat der Standard der Demonstration vor dem Eingang zum Symposium eine Fotostrecke gewidmet. Im Kurier ist ein Artikel zu den Protesten erschienen.