Das Netzwerk SprachenRechte warnt vor Monopolisierung der Integrationsprüfungen im Zuge des neuen Sozialhilfegesetzes
Das Netzwerk SprachenRechte ist in höchstem Maße alarmiert, dass in Zukunft über die Frage, wer in Österreich Sozialhilfe beziehen kann, nicht mehr die soziale Notlage einer Person entscheidet, sondern erbrachte Leistungen im formalen Bildungssystem.
Über den Umweg der Mitwirkungsobliegenheit in Bezug auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen wie auch der Arbeitsbereitschaft werden erstmals in der Geschichte der Republik Sprachkenntnisse bzw. der Pflichtschulabschluss als Ein- bzw. Ausschlusskriterien herangezogen. Das Irreführende dabei ist aber, dass es gar nicht um Deutschkenntnisse geht, sondern um das Ablegen von Deutschprüfungen. Die Sozialhilfe wird nur jenen Menschen gewährt, die ein Deutschzertifikat vorweisen, abgelegt in den letzten sechs Monaten. Das Zynische dabei ist: Zugang zur Sozialhilfe hat damit nur, wer über ausreichende finanzielle Mittel verfügt dieses auch zu erlangen. Kursbesuche und Sprachprüfungen brauchen Zeit und Geld. Berufstätigen Menschen fehlt ersteres, Menschen in Notlage letzteres.
Unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit wurde mit dem neuen Sozialhilfegesetz durch die Monopolisierung des Deutschzertifikats ein weiterer Stein unserer demokratischer Basis abgetragen: Konnten bisher Deutschprüfungen als „Integrationsprüfungen“ auch bei dem international anerkannten Österreichischen Sprachdiplom Deutsch (ÖSD) abgelegt werden, so wird das in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ohne Begutachtung hat der Gesetzgeber im Zuge der Änderung des Sozialhilfegesetzes auch gleich das Integrationsgesetz geändert: Ab Juni 2019 werden ausschließlich die Zertifikate des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für die Erfüllung der Integrationsprüfung anerkannt. Ein solches Monopol bedeutet unter anderem: Der ÖIF kann nun über das Angebot der Prüfungstermine den Zugang zur Sozialhilfe steuern – und das sogar noch ungemein effizient, da das Zertifikat ein rasches Ablaufdatum von nur sechs Monaten hat. Ein solches Vorgehen ist in hohem Maße unfair und solche Art von Gesetzen funktionieren nur, weil jene, die sie machen, niemals davon betroffen sein werden!
Der ÖIF, der das Zertifikatsmonopol nun inne hat, steht seit seiner Gründung 2005 für die Durchsetzung der Politik: Integration durch Sprachprüfung. Als ehemals IFF (Fonds zur Integration von Flüchtlingen) verfolgte er noch andere Agenden. In der neuen Rolle mit der Umsetzung der sogenannten Integrationsvereinbarung und allen an sie anschließenden gesetzlichen Vorgaben betraut, wurde der ÖIF noch nie evaluiert, ebenso wenig wie die gesamte Integrationspolitik, die seit 2003 ausschließlich auf Sprachprüfungen als Integrationsmaßnahme setzt. Seit 2003 bis heute existieren keine öffentlich zugänglichen Statistiken zu Kursangeboten, zu Prüfungserfolgen und zu einer wie auch immer nach erfolgreicher Prüfung gelungenen Integration in den Arbeitsmarkt. Keinerlei empirische Evidenzen legitimieren bis heute diese Politik.
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Bildungsagenden, und dazu zählen Sprachkurse, gehören nicht in die Verantwortung von Institutionen, die fremdenrechtliche Agenden verfolgen. Bildungsfragen gehören von Fachleuten für Bildung behandelt, so wie Fragen des Sprachenlernens am besten von in diesem Feld erfahrenen Personen und Institutionen bearbeitet werden. Diese gibt es in Österreich in ausreichender Zahl. Vor allem auch solche Expert_innen und Institutionen, die – weit länger als es die sogenannte Integrationsvereinbarung gibt – Unterricht und Projekte für Menschen anbieten, die Deutsch im Kontext von Migration erlernen. Weil viele Expert_innen aber der Politik des Prüfens und dem Zugang des ÖIF kritisch gegenüberstehen, werden ihre Einwände ignoriert. Kritische Organisationen werden trotz ihrer langjährigen erfolgreichen Arbeit durch Kürzung von Fördergeldern zunehmend marginalisiert und sogar zur Schließung gebracht.
Das Netzwerk SprachenRechte weist in aller Ausdrücklichkeit auf die alarmierende Situation hin, dass der ÖIF nun ein Monopol hält, das über das Schicksal von Menschen bestimmt. Er kann über die Prüfungsangebote den Zugang zur Sozialhilfe steuern. Er entwickelt Lehrmaterial, Kurse und Prüfungen, er bietet selbst Kurse an und nimmt Prüfungen ab und er zertifiziert und kontrolliert Anbieter – konkurrenzlos und vor allem selbst unkontrolliert.
Auf der Außenseite der Parlamentscontainer vor der Hofburg wurden die Menschenrechte abgedruckt:
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Das neue Sozialhilfegesetz diskriminiert nach Sprache und sozialer Herkunft, es verhindert Chancen, statt sie zu eröffnen. Das Netzwerk SprachenRechte fordert wiederholt und erneut, dass bei der Gestaltung von Integrationsmaßnahmen Wege gewählt werden, die allen Menschen, die hier leben, verantwortungsvoll und fair begegnen. Eine Integrations- und eine Sozialpolitik auf Kosten der Schwächsten haben diese Namen nicht verdient.
Im Übrigen sind wir der Meinung, dass Sprachkenntnisse nicht für fremden- und sozialgesetzliche Belange missbraucht werden dürfen.