Nachweis B2 für Kinder unhaltbar

Nachweis einer Prüfung auf B2 (des GERS) für Staatsbürgerschaftsverleihung an Kinder sprachenrechtlich nicht haltbar

Das Netzwerk SprachenRechte beobachtet mit Sorge, dass Kinder unter 15 Jahren bei einer vorzeitigen Verleihung der Staatsbürgerschaft einen Nachweis von Sprachkenntnissen im Rahmen einer Prüfung erbringen müssen. Die existierenden Prüfungen sind für Erwachsene konzipiert und entsprechen daher nicht Prüfungsanforderungen für Kinder. Für Kinder weist die Teilnahme am Schulsystem als ordentliche Schüler nach, dass Deutschkenntnisse im altersadäquaten Maße vorhanden sind. Eine entsprechende Stellungnahme und Forderung von der gängigen Rechtspraxis abzugehen wurde an das BMI, das BMeiA und das Staatsekretariat für Diversität zur Kenntnis gebracht.

Stellungnahme des Netzwerk SprachenRechte

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