Namensrecht

In der BRD existiert seit Februar 2014 eine Bestimmung im Namensrecht, die eine Änderung von Familiennamen und Vornamen möglich macht, wenn „ein zwangsweise eingeführter Familienname Ausdruck von Verfolgung und Unterdrückung“ ist. In dem Fall kann „der ursprüngliche Familienname für den Betroffenen sowie für seine Abkömmlinge durch eine Namensänderung wiederhergestellt werden.“ (siehe Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom Februar 2014)
Das Netzwerk Sprachenrechte tritt dafür ein, eine derartige Bestimmung auch im österreichischen Namensrecht zu verankern und hat in Briefen an die MenschenrechtssprecherInnen der im Parlament vertretenen Parteien ersucht, „als Abgeordnete darauf hinzuwirken, dass auch in Österreich ehestmöglich eine derartige Änderung des Namensrechts durchgeführt wird.“ (siehe Brief Namensrecht 2014)

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