Handlungsbedarf im Staatsbürgerschaftsrecht

Behörden akzeptieren österreichische Matura nicht als Sprachnachweis auf Niveau B2.
Dringender Handlungsbedarf im Staatsbürgerschaftsrecht

Die Prüfungen von ÖSD werden auch zum Nachweis der Erfüllung der „Integrationsvereinbarung“ (IV 07/2011), also zum Zwecke der Niederlassung- und des Aufenthalts bzw. in weiterer Folge auch zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft anerkannt.

Von Seiten der Gesetzgebung sind eine Reihe von Möglichkeiten formuliert, entsprechende Deutschkenntnisse (A2 oder B1) nachzuweisen, auch ohne eine zusätzliche Deutschprüfung ablegen zu müssen, was grundsätzlich positiv gesehen werden kann (z B. mindestens fünfjähriger Besuch einer Pflichtschule in Österreich sowie der positive Abschluss im Fach „Deutsch“ oder der positive Abschluss im Unterrichtsgegenstand „Deutsch“ auf Niveau der neunten Schulstufe). Für den Nachweis von Deutschkenntnissen auf B2 zur Beantragung der österreichischen Staatsbürgerschaft (BGBl. II Nr. 571/2003 § 11a Abs. 6) fehlt eine solche taxative Aufzählung allerdings völlig.

ÖSD bietet daher zweimal pro Woche Beratungszeiten an, in denen geprüft wird, ob auf Grundlage diverserer Diplome, Schul- und Abschlusszeugnissen o. ä.  Deutschkenntnisse auf den Stufen A1 bis B2 bestätigt werden können.

Allerdings zeigt die Praxis, dass es aufgrund der ungenauen, unvollständigen bzw. völlig fehlenden Formulierungen im Gesetzestext „Graubereiche“ gibt. Zusätzlich scheint es einen Informationsmangel bei den zuständigen Behörden (z. B. MA 35) betreffend der gesetzlichen Bestimmungen zu geben:

Fälle von Personen, die von den Behörden trotz eindeutiger Unterlagen für A2 oder B1 laut IV 07/2011 an uns verwiesen werden, häufen sich ebenso  wie solche  von Personen, die trotz österreichischer Matura oder begonnenem bzw. abgeschlossenem  Studium in Österreich Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 nachweisen müssen.

Reaktion:

ÖSD hat aufgrund der Häufigkeit von B2-Bestätigungen am  25. Juli 2014 eine Presseaussendung verfasst, die von den wichtigsten österreichischen Online-Medien aufgegriffen wurde.

Ein Interview von Der Presse mit der Innenministerin vom 27.Juli und ein telefonisches Interview der Zeitung Falter vom 30. Juli mit dem Pressesprecher des BMI stimmten zuversichtlich.

Allerdings konnten wir in unseren Beratungszeiten keinen Rückgang bei den B2-Bestätigungen für Personen mit Matura und Universitätsdiplomen verzeichnen, sodass eine Kollegin versuchte, die zuständige Abteilung im BMI zu kontaktieren. Nach mehrtägigen Versuchen und Weiterverbindungen konnte das zuständige Referat III/4 erreicht werden. Dort kannten die Mitarbeiterinnen zwar den Sachverhalt „aus den Medien“, wussten aber nichts von einer schriftlichen Mitteilung,  die vom BMI-Pressesprecher im Falter-Interview erwähnt wurde.

Inzwischen haben die Grünen (Abgeordnete Alev Korun und Martin Walser) eine parlamentarische Anfrage zur dieser Problematik gestellt.

Aktuell hat Der Standard ein anonymisiertes Fallbeispiel zu B2 von ÖSD in einem Artikel zitiert.



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