Zehn zahnlose Jahre für ÖGS

Gebärdensprache – und keine Sprachenrechte. Österreich seit 10 Jahren säumig

Vor 10 Jahren wurde die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) in der Bundesverfassung verankert. Damit war Österreich weltweit führend bei der Absicherung der nationalen Gebärdensprache und heimste viel Lob ein. Nun kritisieren SprachwissenschafterInnen: die Anerkennung blieb ein rechtlich zahnloser Formalakt, die Gehörlosengemeinschaft wartet weiterhin auf konkrete Sprachenrechte. Von der mangelnden Umsetzung der Bundesverfassung besonders betroffen sind der Bildungsbereich, Alltagsthemen und auch Grundrechte.

„GebärdensprachverwenderInnen sind in vielen Lebensbereichen durch mangelnde Sprachenrechte ausgeschlossen oder benachteiligt. Damit werden sie in ihrer Selbstbestimmung massiv behindert. Das Recht auf ein mehrsprachiges Leben mit ÖGS, inklusive Schulbildung, sollte dringendst rechtlich abgesichert werden“, so Verena Plutzar vom Netzwerk SprachenRechte.

Das Netzwerk SprachenRechte unterstützt die Forderungen der Österreichischen Gebärdensprachgemeinschaft nach Minderheitsregelungen wie das Recht auf Existenz, das Recht auf spezifischen Diskriminierungsschutz und das Recht auf Gleichbehandlung als Sprachgemeinschaft in allen gesellschaftlichen Bereichen. Besonders dringlich erscheint uns jedoch die Umsetzung des Rechts auf bilingualen Unterricht bzw. inklusive Bildung und die Anerkennung der ÖGS als Förder- und Unterrichtssprache.

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