Gegen Zwang zu Cochlea-Implantat

Gehörlose Menschen sind nicht sprachlos. Sie werden dazu gemacht, wenn ihnen der Zugang zu ihrer Sprache, der Gebärdensprache, verwehrt wird. Dies ist gängige Praxis in Österreich, obwohl 2005 die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) als Minderheitensprache in der Bundesverfassung anerkannt wurde.

Gehörlose Menschen kommen in Österreich oftmals erst sehr spät in ihrem Leben mit jener Sprache in Kontakt, in der sie barrierefrei kommunizieren können.

Eltern gehörloser Kinder wird nur zu oft erklärt, durch ein Cochlea-Implantat (CI) würden ihre Kinder hörend gemacht und benötigen Österreichische Gebärdensprache nicht. Die derzeit im Bildungswesen vorherrschenden Meinungen unterstützen dies. Gehörlose Kinder werden auf Deutsch unterrichtet, die Mehrheit der HörgeschädigtenpädagogInnen beherrscht nicht einmal ÖGS.
Nun wird bekannt, dass Eltern, die sich gegen ein CI für ihr Kind entschlossen, unter Druck gesetzt und damit bedroht wurden, das Jugendamt einzuschalten. Dies konnte verhindert werden, indem die Antidiskriminierungsstelle eingeschaltet wurde.

Den Forderungen des Österreichischen Gehörlosenbundes ist voll zuzustimmen. Wir möchten diesen Forderungen nach vollständiger Anerkennung des Rechts gehörloser und schwerhöriger Menschen, auf sprachliche und kulturelle Selbstbestimmung und auf eine umfassende neutrale Beratung von Eltern, die neben der medizinischen Sichtweise der HNO-Ärzteschaft auch die soziokulturelle Sichtweise gehörloser Menschen wie auch das zweisprachige Aufwachsen in der Österreichischen Gebärdensprache und der Sprache Deutsch einbezieht ausdrücklich unterstützen.

Aus sprachenrechtlicher Perspektive ist zu bekräftigen:

Neben einer umfassenden und ganzheitlichen – nicht rein medizinischen – Aufklärung und Beratung von Eltern gehörloser Kinder gehört eine umfassende Beratung über die Chancen und Möglichkeiten, die durch Mehrsprachigkeit entstehen. Zweisprachigkeit mit Deutsch und ÖGS ist wünschenswert, eine Bereicherung und sichert für das ganze Leben erweiterte Kommunikationsmöglichkeiten ab.

Gehörlose Menschen in Österreich haben das Recht auf das Erlernen der Österreichischen Gebärdensprache.

Dazu gehört:
–       Eltern und Kinder sollten Angebote erhalten, ÖGS zu erlernen.
–       Gehörlose Kinder sollen vom Kindergärten bis über alle Schulstufen bilingualen Unterricht in ÖGS und Deutsch angeboten bekommen.
–       LehrerInnen gehörloser Kinder sollten eine Mindestsprachkompetenz in ÖGS nachweisen.
–       ÖGS als autochthone Minderheitensprache sollte in das Fremdsprachenangebot aller Schulen aufgenommen werden.

Nur durch die umfassende und durchgängige Förderung der Österreichischen Gebärdensprache ist eine Gleichstellung von gehörlosen Menschen in Österreich zu verwirklichen.

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