Keine IV für türkische Staatsangehörige

Türkische Staatsangehörige, die sich in Österreich niederlassen wollen und Erwerbsabsicht haben, müssen weder Deutschkenntnisse vor Zuzug nachweisen noch die Integrationsvereinbarung erfüllen. Zu diesem Urteil kommt der österreichische Verwaltungsgerichtshof auf Grundlage einer EuGH Entscheidung in der Rechtssache Dereci (C-256/11).

Dazu exemplarisch Berichte im Standard.

Dieser Beitrag wurde unter Aktivitäten von Anderen, Gesetzliche Grundlagen, Medienberichte abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.